TREUHANDEINLAGEN
Treuhandeinlagen stehen sicher und garantiert für Ihre einstige Bestattung zur Verfügung. Es gibt gute Gründe, sich für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages zu entscheiden:
- Eigene Wünsche für die eigene Bestattung werden finanziell abgesichert
- Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen
- Dritte haben keine direkte Zugriffsmöglichkeit
- Die Geldanlage wird durch die Treuhand AG und durch das Bankinstitut, durch das eingezahlt wird abgesichert.
- Keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden
DIE DEUTSCHE BESTATTUNGSVORSORGE TREUHAND AG
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie unterliegt dem strengen deutschen Aktiengesetz und wurde zur finanziellen Absicherung Ihrer dereinstigen Bestattung gegründet.
DIE FUNKTIONSWEISE DER TREUHANDEINLAGE
Nach dem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege enthalten kann, schließen Sie auf Grundlage unseres Kostenvoranschlags einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Die Einzahlung erfolgt über ein Konto entweder direkt an die Treuhand AG selbst oder an uns.
Anschließend wird Ihr Kapital nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Die Verwaltungskosten werden aus den Erträgen bestritten, das heißt die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Dabei unterliegt das Treuhandvermögen stetig den Kontrollen des Aufsichtsrates. Auf Anfrage – mindestens aber jährlich – wird Ihnen die Höhe des Treuhandvermögens mitgeteilt. Darüber hinaus stellt Ihnen die Treuhand einmal jährlich eine Zinsbescheinigungen zur Verfügung, die jederzeit abgerufen werden kann.
Das Treuhandvermögen wird einschließlich der aufgelaufenen Zinsen im Todesfall an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist jederzeit kündbar, jedoch erfolgt die Auszahlung auch hier immer über den Bestatter. Hier entstehen ggf. Gewinnentschädigungsansprüche gem. BgB.